Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 für 2021 im Gespräch – Möglichkeiten für den digitalen Ausbau

Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 für 2021 – jetzt Digitalisierung fördern lassen

Die Veranstaltungsbranche und Gastronomie sind diejenigen, die erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund von Covid-19 zu verzeichnen haben. Restaurants sind seit Monaten geschlossen, Konzerte und Theateraufführungen finden nicht statt. Davon betroffen sind nicht nur diejenigen, die auf der Bühne stehen. Besonders in diesen Bereichen funktioniert alles nur, wenn jemand im Hintergrund professionelle Fäden zieht. Weil also viele Arbeitsplätze bedroht sind, bietet der Staat 2021 unterschiedliche Hilfen an. Unter anderem die Überbrückungshilfe 3, die Minister Altmaier gerne verlängern möchte. Doch was ist das eigentlich und wer kann sie beantragen?

Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent durch Corona sind Grundvoraussetzung

Zuerst zu den Bedingungen: Die Überbrückungshilfe 3 kann von Unternehmen, Einzelhändler, Soloselbstständigen und gemeinnützigen Organisationen aus allen Branchen beantragt werden, die im Jahr 2020 Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent verzeichnet haben. Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater, die Kosten dafür sind ebenfalls erstattungsfähig!

Die Überbrückungshilfe 3 bezuschusst also zunächst betriebliche Fixkosten. Zusätzlich können auch die Kosten gedeckt werden, die als Resultat der Corona-Pandemie entstanden sind. Das bedeutet, dass somit Kosten förderungsfähig sind, die sich von den üblichen Fixkosten unterscheiden.

Mit diesem Zuschuss in Corona-konforme Zukunftsinvestitionen finanzieren

Beispiel: Ein Gastronomiebetrieb nimmt bauliche Maßnahmen vor, die den Gastraum größer machen und somit mehr Abstand im Geschäftsbetrieb ermöglichen. Die Kosten dafür sind im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 für 2021 erstattungsfähig, da der Gastronom aufgrund der Covid-19-Pandemie dazu gezwungen war, diese Maßnahmen umzusetzen.

Es werden entsprechend alle Fixkosten bezuschusst, die als Reaktion auf Corona entstanden sind. Dazu gehören sowohl die im Beispiel aufgeführten baulichen Maßnahmen als auch die Implementierung von digitalen Innovationen. Und zwar solche, die entwickelt wurden, um den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie gerecht zu werden und weitere Umsatzeinbußen verhindern sollen.

„Was viele Betroffene nicht wissen: zu solchen Maßnahmen kann auch der Aufbau eines professionellen Webshops zur Buchung und Bezahlung von Außerhaus-Speisen zählen. Hier sind einmalig Beträge bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig.“

Max Schmittmann, Geschäftsführer REGENREICH KG

Max Schmittmann, Geschäftsführer der Digital-Agentur REGENREICH, weist darauf hin, dass auch Investitionen gefördert werden, die über die Pandemie hinaus das Geschäft unterstützen können. Bedeutet im Klartext: Alle die bis zu 30 Prozent Umsatzeinbußen aufgrund von Corona zum Vorjahr dokumentieren können, haben gute Chancen, Kosten zumindest bezuschusst zu bekommen. Darunter fallen solche Kosten, die wegen der Pandemie angefallen sind und die die Besonderheiten des Virus im Arbeitsalltag berücksichtigen.

Bezogen auf die eingangs beschriebenen Berufsgruppen bietet die Überbrückungshilfe 3 für 2021 hinsichtlich des digitalen Ausbaus viele Möglichkeiten. Restaurants können sich die Kosten für die Entwicklung eines neuen Internetauftritts inklusive eines digitalen Bestellsystems bezuschussen lassen. Konzerte, Theateraufführungen und andere kulturelle Happenings lassen sich gut im Internet darstellen. Auch wenn an dieser Stelle nicht das gleiche Erlebnis wie vor Corona entsteht – die digitale Alternative ist immer noch besser als gar nichts.

Überbrückungshilfe 3 für 2021 – Digitaler Entwicklungsschub dank großzügiger Staatshilfen möglich

Doch sowohl für ein User-freundliches Bestellsystem als auch für den kostenpflichtigen Videostream des abendlichen Konzertes gilt es, Grundlagen zu schaffen. Das passiert meist über professionelle Agenturen, die nicht immer billig sind.

Mit der Überbrückungshilfe 3 kann man sich die Kosten dafür bezuschussen lassen. Somit ist eine Diskussion über die Verlängerung des Programms begrüßenswert, die geplant am Ende Juni 2021 endet. So oder so sollte man diese Chance nutzen, um seine Firma digital fit oder noch fitter zu machen. Deshalb die Agentur seines Vertrauens ansprechen, passende Optionen eruieren und den Steuerberater zu Rate ziehen, damit man zukünftig zumindest auf digitaler Ebene gewappnet ist.

Wir beraten aktuell zahlreiche Kunden zu Digitalisierungs-Projekten im Rahmen der Überbrückungshilfen“, so Schmittmann aus dem Alltag seiner mittelständischen Agentur REGENREICH. „Für alle Betroffenen ist es wichtig, dass sie die möglichen Investitionen und Fördermittel sinnvoll planen und zuerst ein Digitalkonzept entwickeln, das den Ansprüchen der Förderstellen genauso gerecht wird wie den betrieblichen Bedürfnissen.

Über den Autor/die Autorin
Kim ist Expertin auf dem Gebiet der Online-PR und sie ist Trendscout für digitale Geschäftsmodelle. Darüber hinaus befasst sie sich gerne mit den Potenzialen von Social Media Plattformen für Businesskommunikation.

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